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27.9.2025 - 22:19

Fassaden- und Gestaltungsprogramm der Stadt Pappenheim

Die Erhaltung des historischen Altstadtkerns von Pappenheim ist Zweck dieser Förderung. Instandsetzungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaß-nahmen an Gebäuden mit ortsbildprägendem Charakter sowie Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung werden unterstützt.

Stadt Pappenheim

Antragsberechtigt sind die jeweiligen Eigentümer der Objekte. Zuschüsse bis maximal 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt sind möglich. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Das Fassaden- und Gestaltungsprogramm für die nach dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm förmlich festgelegten Sanierungsgebiete im Bereich der Pappenheimer Altstadt gilt derzeit bis 31.12.2010 und wird voraussichtlich über diesen Termin hinaus verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder in der Stadtverwaltung Pappenheim.

Quelle: Stadt Pappenheim

Freitag, 27. August 2010 00:00 Uhr | Alter: 15 Jahre | Dieser Artikel wurde 1965 mal gelesen


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