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26.4.2024 - 4:23

Mikrozensus 2011

Haushaltsbefragungen über das ganze Jahr verteilt. Im gesamten Bundesgebiet wird seit Januar der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt. Die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Rechtsgrundlage ist das Mikrozensusgesetz 2005. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen.

Stadt Pappenheim

Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um möglichst rasch und kostensparend Ergebnisse gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung in die Erhebung einbezogen.

Die vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung geschulten Interviewer informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus und weisen sich mit einem Ausweis des Landesamtes aus. Die Befragungen sind auf das ganze Jahr verteilt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Stadt Pappenheim

Dienstag, 01. März 2011 14:00 Uhr | Alter: 13 Jahre | Dieser Artikel wurde 5902 mal gelesen


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