Grafschaft
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Erbmarschallamt
In fränkischer Zeit führte der Marschall die Aufsicht über die Pferde und den Stall des Königs. Im ausgehenden 10. Jahrhundert kam das Amt an Sachsen. Seine zeremoniellen Inhalte wurden der Familie Pappenheim übertragen.
Seit Kaiser Otto I. gehört das Marschallamt zu den vier großen Erzämtern – Marschall, Kämmerer, Truchseß, Schenk welche die der weltlichen Kurfürsten Sachsen, Brandenburg, Pfalz und Böhmen innehatten. Während noch 936 der bayerische Herzog als Marschall auftrat, amtierte 986 der sächsische Herzog. Sachsen- wie Schwabenspiegel nennen im 13. Jahrhundert den sächsischen Herzog als des Reiches Marschall. In der Goldenen Bulle (1356) wurde dem Sachsen das Reichserzmarschallamt gesetzlich verbrieft.
Die Aufgaben des Reichserbmarschalls waren:
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In der Stauferzeit Führung und Organisation des königlichen Heeres (insbesondere Quartierbeschaffung)
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Organisation der Reichstage (Geleitschutz, Judenschutz)
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Organisation der Königswahl in Frankfurt
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Vertretung des Reichserzmarschalls (Vorantragen des Reichsschwerts u. ä.)
Bei der Krönung musste er in einen Haferberg hineinreiten, um dem König ein silbernes Maß Hafer in den Stall zu bringen. Sodann hatte er bei feierlichen Anlässen das Reichsschwert voran zu tragen, das Zeremoniell zu beaufsichtigen und für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Den konkreten Reichshofdienst übten seit dem 12. Jahrhundert die Herren von Pappenheim aus. Die Goldene Bulle ordnete den Pappenheim als Vizemarschall dem sächsischen Erzmarschall unter.
Seit 1420 führen die Pappenheim den Titel "Reichserbmarschall". Nachdem sich die Grafen Pappenheim in mehrere Linien geteilt hatten, blieb die Verwaltung des "Untermarschallamts' seit 1473 immer beim in Pappenheim residierenden Senior. Diese Linie durfte sich (seit 1574) "zu" Pappenheim nennen, alle anderen nur "von" Pappenheim.