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7.10.2024 - 4:51

Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsstelle

KFZ-Zulassungsbehörde
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg

Tel.: +49 (0) 9141 902 121
Fax: +49 (0) 9141 902 122

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr - 14:00 Uhr (durchgehend) - Annahmeschluss 13:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr  
Donnerstag: 07:30 Uhr - 17:30 Uhr (durchgehend) - Annahmeschluss 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr  

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges?

Neuzulassungen:

  • KFZ-Brief
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
  • Bei Zulassung auf Minderjährige, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund)

Umschreibung (innerhalb oder von außerhalb):

  • KFZ-Brief
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
  • Die Kennzeichen des Fahrzeuges, wenn dieses in einer anderen Stadt oder Landkreis zugelassen war
  • Abmeldebescheinigung, bei stillgelegten Fahrzeuge
  • Gültige Abgas- und TÜV-Untersuchung
  • Bei Zulassung auf Minderjährige, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund)

Wiederzulassung (auf gleichen Halter):

  • KFZ-Brief
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vollmacht, sofern die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
  • Bei Zulassung auf Minderjährige, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Eltern/Vormund)
  • Abmeldebescheinigung
  • Gültige Abgas- und TÜV-Untersuchung

Ausfuhrkennzeichen:

  • KFZ-Brief
  • Gültiger TÜV- bzw. Gutachten für internationale Zulassung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Ausfuhrkennzeichen muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden
  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) gelb, für internationale Zulassung
  • Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll

Kurzzeitkennzeichen:

  • Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) für KURZZEITKENNZEICHEN
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldesamtes
  • Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll

Vorübergehende Stilllegung/Löschung:

  • KFZ-Brief
  • KFZ-Schein
  • Kennzeichen
  • Bei Löschung – Verwertungsnachweis/Verbleibserklärung