Stadt
Kalender
08. Oktober 2024
08. Oktober 2024
11. Oktober 2024
12. Oktober 2024
Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsstelle
KFZ-Zulassungsbehörde
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg
Tel.: +49 (0) 9141 902 121
Fax: +49 (0) 9141 902 122
Öffnungszeiten
Montag: | 07:30 Uhr - 11:30 Uhr | 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 07:30 Uhr - 14:00 Uhr | (durchgehend) - Annahmeschluss 13:30 Uhr |
Mittwoch: | 07:30 Uhr - 11:30 Uhr | |
Donnerstag: | 07:30 Uhr - 17:30 Uhr | (durchgehend) - Annahmeschluss 17:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 Uhr - 11:30 Uhr |
Kennzeichen
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges?
Neuzulassungen:
- KFZ-Brief
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
- Bei Zulassung auf Minderjährige, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund)
Umschreibung (innerhalb oder von außerhalb):
- KFZ-Brief
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
- Die Kennzeichen des Fahrzeuges, wenn dieses in einer anderen Stadt oder Landkreis zugelassen war
- Abmeldebescheinigung, bei stillgelegten Fahrzeuge
- Gültige Abgas- und TÜV-Untersuchung
- Bei Zulassung auf Minderjährige, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund)
Wiederzulassung (auf gleichen Halter):
- KFZ-Brief
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Vollmacht, sofern die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
- Bei Zulassung auf Minderjährige, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Eltern/Vormund)
- Abmeldebescheinigung
- Gültige Abgas- und TÜV-Untersuchung
Ausfuhrkennzeichen:
- KFZ-Brief
- Gültiger TÜV- bzw. Gutachten für internationale Zulassung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Ausfuhrkennzeichen muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) gelb, für internationale Zulassung
- Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
Kurzzeitkennzeichen:
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) für KURZZEITKENNZEICHEN
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter); falls Adresse aus diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldesamtes
- Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Vollmacht, soweit die Zulassung durch einen Dritten erfolgen soll
Vorübergehende Stilllegung/Löschung:
- KFZ-Brief
- KFZ-Schein
- Kennzeichen
- Bei Löschung – Verwertungsnachweis/Verbleibserklärung